Hl.Burchard Namenspatron des Gemeindeverbundes
Siegel des hl. Burchard I.
„…..so muß er ein wahrer Engel gewesen sein“
St. Burchard I. – der X. (XI.) Bischof von Halberstadt
„Wenn er nur die Hälfte von allen Vorzügen besessen hat, die die Halberstädter Chronik an ihm zu rühmen weiß, so muß er ein wahrer Engel gewesen sein.“(1) Zu diesem Schluß kommt der Halberstädter Stadtchronist, Prof. Böttcher, bei seinen Betrachtungen über Bischof Burchard I. in seiner Halberstädter Chronik. Im Folgenden wollen wir uns mit diesem Bischof beschäftigen, der nach Zählung der Halberstädter Tradition der XI. tatsächlich aber der X. Halberstädter Bischof war, da der erste, Hildegrim, Bischof von Chalons und erster Rector und nicht Bischof der Halberstädter Kirche ist.(2)
Burchard wurde im Jahre 1000 in Nabburg, heute in der Oberpfalz damals im Nordgau gelegen, geboren. Sein Vater gebot über den Nordgau und war Markgraf Heinrich I. von Schweinfurt, seine Mutter die Gräfin von Kitzinggau Gerberga. Über seine Mutter war Burchard mit König Karl III. von Frankreich verwandt. Verfolgt man die Verwandten Kaiser Konrads bis zum 6. Grad nach oben und unten, so ist Burchard auch unter diesen Verwandten.(3)
Die wichtigste Quelle zum Leben des Bischofs Burchard sind die Gesta episcoporum Halberstadensium(4), deren Burchard betreffende Teile Paul Scheffer- Boichorst(5) 1871 als „Vita Burchardi“ bezeichnet. Die älteste Halberstädter Bistumschronik liegt in einer Handschrift aus dem 15. Jh. vor und ist vermutlich 1209 entstanden. Die in der Forschung vermuteten, deren Existenz aber teilweise heftig umstrittenen Vorstufen werden auf die Jahre 992/996, 1050, 1113 und 1152/1157 datiert.(6) Die umfangreichen Nachrichten aus dem Leben Burchards in der Bischofschronik können ein Hinweis für die auf 1050 datierte Vorstufe der Chronik sein.
Wenig wissen wir von seiner Kindheit und Jugend. Als Konrad II., Burchard an seinen Hof holte, tat er dies nach dem Bericht der Halberstädter Bischofschronik wegen seiner hohen Bildung.(7) Es liegt nahe, daß Burchard seine Ausbildung an der berühmten Klosterschule St. Emmeram in Regensburg erhielt, zumal ein naher Verwandter ein Mönch des Klosters war, der spätere Prior des Klosters Graf Arnold von Vohburg. Aus dieser Zeit wird berichtet, daß er seinen Besitz nach dem Tode des Vaters (1017) an Arme verteilte und daß er einen Wassersüchtigen, der an einer Kirchtür lag, durch einen Kuß geheilt habe.(8) Burchard wurde nach seiner Ausbildung als Consiliator regni, also als königlicher Berater, an den Hof gerufen.(9) Er wurde Capellan an der Hofkapelle Konrads und Ende 1032 deutscher Kanzler. Zuerst ist er in diesem Amt in einer Urkunde vom 17. Dezember 1032 bezeugt.(10) Als Burchard am 18. Oktober 1036 zum Halberstädter Bischof ernannt wird(11), hat er zunächst noch weiter als Kanzler fungiert, bis er zum Ende des Jahres in Theoderich einen Nachfolger für sein Hofamt erhielt. (12)
Burchard scheint bei Kaiser Konrad II.in besonderer Gunst gestanden zu haben, nach dem Tode Bischof Brantogs am 27. August 1036 ernannte ihn der Kaiser am 18. Oktober 1036 in der Pfalz zu Tilleda zum Bischof von Halberstadt. Der Aufenthalt Konrads in Tilleda läßt sich für 1036 vom 10. – 26. Oktober festlegen.
Am 7. August 902(13) erhält die Halberstädter Kirche das Privileg der freien Bischofswahl. Ein direkter Einfluß des Kaisers bei der Wahl Burchards I. zum Bischof läßt sich nicht erweisen, wohl aber ein indirekter. Die Wähler in Halberstadt nahmen Rücksicht auf die Vorliebe des Kaisers bei Bischofsernennungen für die Männer seiner Kanzlei. Aber das Ansehen Burchards war noch aus einem anderen Grund in Halberstadt hoch. Bei einer Reichsversammlung in der Pfalz Werla gerieten zwei sächsische Adlige durch falsche Anschuldigungen in Not und wurden zum Tode verurteilt. Burchard konnte die Unschuld der Herren beweisen und sie vom Kaiser losbitten. So erwarb er sich die Bewunderung und Dankbarkeit des sächsischen Volkes. Als dann der Halberstädter Bischof gewählt werden mußte, „wetteiferten Volk und Geistlichkeit Burchard beim Kaiser zum Bischof von Halberstadt zu erbitten.“(14) Breßlau vermutet, daß dieser Vorfall sich zu Anfang des Jahres 1035 ereignet hat.(15)
Die Hildesheimer Jahrbücher schreiben zu 1036: „ Herr Godehard, der Hildesheimer Bischof, weihte am 18. Dezember, am Sonnabende vor des Herrn Geburt, in Halberstadt Bruno, den Mindener und Burchard, den Halberstädter Bischof zu Priestern.“
Eine durchgehende Überlieferung der Weihedaten der Bischöfe hat die Bischofschronik nicht bewahrt. Richtig sind die Daten für Brantog und für Burchard mit Weiheort und Konsekrator überliefert. Beider Weihetag war der Stephanustag, der auch heute noch der 26. Dezember ist. Bestätigt wird die Chronik durch die Hildesheimer Jahrbücher: „… Dann am Feste des heiligen ersten Märtyrers Stephan hat der Halberstädter Bischof die bischöfliche Weihe vom Mainzer Metropoliten Bardo und seinen Suffraganen in Ehren zu Heiliganstedi empfangen.“
Halten wir fest: Die Wahl Burchards zum Bischof geschah auf eine Weise, wie man sie sich wünschen würde, nämlich durch Klerus und Volk der Halberstädter Kirche. Die Investitur erhielt er vom Kaiser Konrad II.. Die Konsekration vom Mainzer Metropolitanbischof und den Suffraganbischöfen am 26. Dezember 1036. Außerdem wird bei Burchard noch die Inthronisation erwähnt.(16)
Als die Mutter Burchards hörte, daß ihr Sohn, der aus einem mächtigen und edlen Hause stammte, welches nicht minder stolz war, Bischof einer nur halben Stadt wurde, war sie enttäuscht. Diese Enttäuschung wich allerdings als Burchard seine Mutter in Nabburg besuchte, in seiner Begleitung befanden sich Adelige und Dienstmannen der Halberstädter Kirche. Als sie nun die große Zahl sah, war sie beruhigt, denn: „eine Stadt, die eine so große Zahl an Dienstmannen hat, kann keine halbe Stadt sein.“
Zu Beginn seines bischöflichen Wirkens schreibt die Gesta: „Da er nun in den bischöflichen Stuhl kam, da richtete er auf alle geistige Zucht, tröstete die Armen und Weisen, trachtete für das Recht und betete stets für die Stadt und das Volk.“(17)
In einer undatierten, erhaltenen Urkunde, die vermutlich zu Beginn seines Episcopates ausgestellt wurde, bestätigte Burchard den in Halberstadt ansässigen Kaufleuten gewisse Wiesen, die sie von den Bischöfen Arnulf und Brantog zur Weidenutzung erhalten hatten.(18) Burchard bestätigte also alte Rechte, was ja durchaus förderlich für die Entwicklung der Stadt war.
Die längste Zeit seines Episcopates stand unter der Regierung Heinrich III. Die Sachsenpolitik dieses Kaisers ist mehrfach untersucht. In jüngerer Zeit durch Fenske in Adelsopposition und kirchliche Reformbewegung im östlichen Sachsen und Black-Veldtrupp in Kaiserin Agnes.
Nach dem Anschlag auf Heinrich III. in Lesum anläßlich seines Besuches bei Erzbischof Adalbert von Hamburg und Bremen im Jahre 1048 gibt es eindeutige Zeugnisse dafür, daß die Macht des alteingesessenen sächsischen Adels zurückgedrängt wurde.(19) Durch Schenkungen ganzer Grafschaften an Bistümer griff der Kaiser in die Reichsverfassung ein, bestehende Verhältnisse sollten umgestaltet werden.(20) Der Kaiser machte die Brunonen und die Vorfahren Lothars von Süpplinburg zu Lehensträgern der Bischöfe zu Halberstadt und Hildesheim.(21) Obwohl der Kaiser einige Familien förderte, so z.B. die Grafen von Goseck, ( er ernannte 2 Brüder der Familie nacheinander zu Pfalzgrafen und den dritten, Adalbert, zum Erzbischof von Hamburg/Bremen ) waren die eigentlichen Nutznießer seiner Politik die Bischofskirchen von Hamburg/Bremen, Hildesheim und Halberstadt sowie das Stift Simon und Juda in Goslar. Als die Pfalzgrafen von Goseck 1041 ihr Hauskloster gründeten, es liegt zwischen Naumburg und Weißenfels, war Bischof Burchard an der Gründung dieses Klosters beteiligt.(22) Hier haben wir ein Bischöfliches – Bremisches Eigenkloster in der Diözese Halberstadt. In diesem Zusammenhang ist es nicht ohne Bedeutung, daß Bischof Hunold von Merseburg und Erzbischof Adalbert von Hamburg/Bremen aus dem Halberstädter Domkapitel hervorgegangen sind und auch in der Hofkapelle wie auch Burchard tätig waren.(23) Burchard gab bei der Gründung des Klosters den Rat, Mönche aus verschiedenen Klöstern nach Goseck zu holen. So war eine bestimmte Obödienz nicht beabsichtigt.(24) Heinrich III. versuchte die Reichskirche in unserem Gebiet zu stärken. Von 1049-1054 erhielt der Bischof von Hildesheim 6 königliche Schenkungen.(25) Auch die Halberstädter Kirche erhielt 3 Schenkungen. 1052 die Komitatsrechte im Nordthüring-, Derlin-, Harz und Balsamgau, die sich vorher im Besitz der Familie Lothars von Süpplinburg befanden.(26)
In der Zeit der Regentschaft der Kaiserin Agnes ab 1056 bis zum Tode Burchards 1059 erhielt die Halberstädter Kirche nur eine Schenkung. Offenbar erfüllte der Hof die Bitten des Bischofs nur widerstrebend. Der Bischof erhob Anspruch auf den Königshof Kissenbrück über deren Rechtmäßigkeit die Quellen schweigen. Auf den Rat der Erzbischöfe Liutpold von Mainz und Adalbert von Bremen, der Bischöfe Heinrich von Augsburg, Hezilo von Hildesheim, Gunther von Bamberg, Imad von Paderborn und Sigebert von Verden sowie Herzog Bernhards von Sachsen und Graf Ottos von Northeim und auf Intervention der Kaiserin Agnes wurde Halberstadt mit der Reichsabtei Drübeck entschädigt.(27) Die Beziehungen Burchards zu Agnes bleiben im Dunkeln. Jedenfalls tritt Burchard in der Zeit der Regentschaft von Agnes bis zu seinem Tod nur in diesem einen Diplom für seine Kirche in Erscheinung.
Im Bistum führte Bischof Burchard umfassende Reformen durch, bzw. war offen für allgemeine Entwicklungen, die in der gesamten Kirche bestehende Strukturen veränderten.
Zur Verwaltung des Bistums standen dem Bischof mehrere Kleriker zur Seite. Eine der Aufgaben war die Assistenz bei allen liturgischen Handlungen an der Domkirche. Diese Kleriker lebten in klösterlicher Gemeinschaft am Dom. Das Institut Domkapitel wird schon im 4. Jahrhundert eingerichtet, erlangte aber erst seit der Zeit der Karolinger an Bedeutung. Die Domherren lebten nach der Aachener Regel und erlangten im 12. Jahrhundert das Recht, den Bischof zu wählen. Vom 10. -13. Jahrhundert entwickelten sich die Domkapitel zu eigenständigen Korporationen. Das Aufgeben des gemeinsamen Lebens war eine Station dieser Entwicklung. Burchard förderte diesen Prozeß, in dem er 24 Kurien für die Domherren bauen ließ und gleichzeitig ihre Einkünfte erhöhte. Als seine Residenz errichtete er 1052 ein Bischofshaus am heutigen Petershof, welches 1179 durch Herzog Heinrich dem Löwen zerstört wurde
Im 11. und 12. Jahrhundert festigte sich in der Kirche aber auch ein Reformgedanke mit einer großen Erneuerungsbewegung, die sich nicht zuletzt an den monastischen Reformbewegungen von Gorze und Cluny festmachen lassen. Die Aachener Regel wurde als zu lax empfunden, so sollte versucht werden, die apostolische, dass heißt, die gemeinsame Lebensweise, beizubehalten. Dazu sollte die Regel verschärft werden. Dies versuchte man zuerst auf der Lateransynode von 1059 und später bei den Gregorianischen Reformen durchzusetzen. Auf der Lateransynode hielt Hildebrand, der Archidiakon der römischen Kirche und spätere Papst Gregor VII. eine von „Hohn triefende Rede“, über das luxuriöse Leben der Kanoniker, die dem Laster des Eigenbesitzes frönten und sich Essenportionen von Zyklopen auftischen ließen. In der Halberstädter Kirche ist das Domkapitel nicht mehr zum gemeinsamen Leben zurückgekehrt. Es entstanden regulierte Chorherrenstifte. Allerdings hat man Elemente des gemeinsamen Lebens beibehalten. Z. B. das gemeinsame Chorgebet und die gemeinsame Gottesdienstfeier, was man an den Domkapiteln bis zum heutigen Tag beibehalten hat.
Innerhalb der Verwaltung des Bistums bildeten sich Gruppen von Amtsgeschäften heraus, es waren Gerichts- und Verwaltungssachen, die nicht das gesamte Bistum betrafen, sondern nur einen Sprengel und auf kleineren Synoden für den betreffenden Teil erledigt wurden. Der Bischof übte die Jurisdiktion noch selbst aus. Die Sendsprengel ( Send – Synode) bekamen mehr Gewicht und der Bischof konnte mit wachsender Fülle seiner Aufgaben ihre Verwaltung nicht mehr wahrnehmen, so übertrug er diese Aufgaben an Archidiakone, die eine aus der bischöflichen abgeleitete Gewalt ausübten. Unter der bischöflichen entstand damit eine neue Verwaltungs- und Gerichtsinstanz, neben den bischöflichen trat der archidiakonale Bann. Dieser Vorgang begann im 10. Jh. im Westen Deutschlands und erreichte im 11. und 12. Jahrhundert Ostsachsen und Thüringen.
Die Sendsprengel deckten sich im Bistum Halberstadt mit den bischöflichen Urpfarreien.
Karlotto Bogumil weist in diesem Zusammenhang auf eine Nachricht der Gesta hin, die bisher wenig Beachtung fand. Bischof Burchard hat demnach verschiedenen Priestern einzelner Kirchen in verschiedenen Teilen der Diözese den bischöflichen Zehnt von der Dotation und noch eine Geldzahlung gewährt. Da diese Schenkung aus dem Eigentum des Bistums erfolgte, kann es sich nicht um eine persönliche Seelgerätstiftung des Bischofs handeln. Da es sich um Kirchen im gesamten Bistum handelt, kann man eine vom Bischof ausgehende umfassende Verwaltungsordnung vermuten. Die neue Regelung der Einkünfte der Kirchen setzt eine Lösung der Filialkirchen und der Urkirchen als Mutterkirchen voraus. Durch diesen bischöflichen Eingriff in die bisherige Pfarrorganisation wurden die bisher von den Urpfarreien abhängigen Kirchen selbständig und damit erst rechtlich zu Pfarrkirchen.
Waren die alten Pfarreien mit ihren Großsprengel aufgelöst, so mußte nun die Aufsicht über das Niederkirchenwesen von einer neuen Instanz übernommen werden, den Archidiakonen.
Bischof Burchard führte also mit einer geplanten Maßnahme das System der Archidiakonate in der Diözese ein. Zumeist erhob er die Urpfarreien zu Archidiakonatskirchen. Diese Neuordnung des Pfarrsystems ist zwischen den Jahren 1036 und 1051 durchgeführt worden.
Diese Maßnahmen erforderten auch eine neue Regelung der Einkünfte der neuen Pfarreien. So griff Burchard auch in die Zehntverhältnisse der Diözese ein u. a. auch in die des Hassegaus. Dieses Gebiet war aber vom Kloster Hersfeld missioniert und betraf die späteren Archidiakonatssprengel Wiederstedt, Eisleben, Kaltenborn und den Osterbann.
Dies wurde nun zur Quelle eines langjährigen Streites zwischen dem Kloster Hersfeld und Bischof Burchard, der erst nach dem Tode des Bischofs beigelegt werden konnte.
Lampert von Hersfeld erkannte, daß diese Maßnahmen „durch Veranlassung der bischöflichen Regierung“ (per occasionem episcopalis regiminis) ergriffen wurden, somit ließ der Zusammenstoß nicht auf sich warten. Sie bewogen ihn zu der ungerechten Beurteilung des Bischofs in seinen Annalen, die ich später kurz zitieren möchte.
Auf der Synode von Ravenna im Jahre 967, als Kaiser Otto I. seinen Plan, die Gründung des Erzbistums Magdeburg, verwirklichte, war der Halberstädter Bischof nicht anwesend. Aus diesem Grunde trat das Privileg nicht gleich in Kraft, man wollte auf das Eintreffen des Halberstädter Bischof warten, damit er selbst die „ Stadt aus Pflicht und Gehorsam“ lösen würde.
Nach 1 ½ Jahren trafen Bischof Hildeward mit dem Mainzer Erzbischof Hatto ein. Glaubt man den Magdeburger Annalen, so übergab Hildeward „bereitwillig und fröhlichen Sinnes“ das für die Errichtung des Erzbistums geforderte Gebiet, allerdings tat er das nicht, bevor er nicht mit anderen Gebieten entschädigt wurde. Trotz aller Bereitwilligkeit und des fröhlichen Sinnes war die Gründung des Erzbistums eine Quelle zähen Grenzstreites, der sich jahrzehnte hinzog. Das politische Ziel der Reichsversammlung anläßlich der Domweihe 922 war die Beilegung dieses Streites, dieses Ziel wurde nicht erreicht.
Die Quedlinburger Annalen berichten für das Jahr 1022 von einem scharfen Zusammenstoß zwischen Erzbischof Gero und Bischof Arnulf vor Kaiser Heinrich II., ohne das über die Beilegung des Streites etwas gesagt würde.
Die Gesta archiepiscoporum Magdeburgensium berichten zur Amtszeit Erzbischof Hunfrieds (1023-1051), daß unter ihm (Hunfried) wie auch unter seinen Vorgängern mehrfach Auseinandersetzungen mit Halberstadt aufflammten. Vor Kaiser Heinrich III. und allen versammelten Großen des Reiches habe der Halberstädter Bischof eine förmliche Klage eingebracht. Entschieden wurde gegen Magdeburg, obwohl Hunfried zu den familiaris Heinrichs III. gehörte. Nun musste der Erzbischof einige Pfarrkirchen mit 22 Dörfern, sowie Güter in den villae Nettorf (Wüstung bei Rohrsheim) und Upplingen an Halberstadt abgeben.
Der Klage führende Bischof war Burchard I., die Auseinandersetzung bei Hofe hat vor 1049 stattgefunden. Seit dem scheint der Grenzstreit beigelegt, jedenfalls schweigen die Quellen von solch großen Auseinandersetzungen. In seinen Annalen berichtet uns Lampert, wie später noch zitiert wird, daß die Bischöfe von Hildesheim und Magdeburg Burchard noch einen Besuch abstatteten, als dieser auf dem Sterbebett lag. Außerdem fängt dann mit Burchard II. eine Epoche an, wo sich die ostsächsischen Bischöfe zu gemeinsamen Unternehmungen gegen die salische Zentralgewalt zusammenfanden und solche Streitigkeiten nur störend gewesen wären.
Im Rahmen des Ausbaues des bischöflichen Haupthofsystems errichtete Burchard I. an dem Ort des heutigen Klosters Huysburg einen Hof und eine Kapelle.
Das Chronicon Hujesburgense erzählt die Geschichte so: „Bischof Burchard I. machte sich in diesem Jahre auch etwas zu thun/ und damit ein stets wehrendes Gedächtnis seiner Verrichtung. Nemlich er hatte in dem hiesigen Hujwalde/ so ohnweit Halberstadt auf dessen Nord-Seithe lieget/ eine Bischöfliche Curie, auf welche er sich zuweilen begab. Weiln er aber solche wegen der Einsamkeit zur Devotion und Gebeth sehr convenabel fand/ so fing er an bey solche eine Capelle in die Ehre der Jungfrau Marien und des hl. Sixti zu stiften trug auch bey deren Erbauung mit eigenen Händen Steine und Kalck zu/ welche hernach Gelegenheit gegeben hat/ dass sein Nachfolger Bischof Burchard II. dabey 1084 ein berühmtes Benediktiner- Closter vor Mannes-Persohnen gestiftet hat.“ Als Burchard gefragt wurde, warum er dieses Werk mit solchem Eifer betreibe, gab er zur Antwort, daß an diesem Ort wird später einmal der Gottesdienst auf das ehrenvollste aufgenommen werde. Die Capelle wurde von Burchard und dem Magdeburger Bischof Engelhart (1052-1063) eingeweiht.
Die Aussage, daß an diesem Ort der Gottesdienst auf das ehrenvollste aufgenommen würde, bestätigt des Annalista Saxo, der für das Jahr 1070 die Gründung des Klosters Huysburg durch Bischof Burchard II. beschreibt. Er schreibt: „Der Ort liegt hoch und auf ihm war ein Hof des Halberstädter Bischofs und mit dem bischöflichen Hause zusammenhängend eine Kapelle, welche der ältere Bischof Burchard fromm erbaut und von der er in prophetischem Geiste vorausverkündigt hatte, daß dort einst in ehrenvollster Weise Gottesdienst eingerichtet werden werde.“ Und das ist bis auf den heutigen Tag so.
Ab und zu erhob sich die Frage nach der genauen Lage des bischöflichen Hofes oder der Kapelle. Außergewöhnlich bei der Anordnung der Gebäude der Huysburg ist, daß der nördliche Klausurflügel sich in der Verlängerung der Ost-West-Achse der Kirche direkt im Anschluß an die Apsis befindet. Warum das so ist, hat man vielleicht auf Vorgängerbauten Rücksicht genommen o. ä., konnte bis heute nicht endgültig geklärt werden. Ebenso sind die Lage und die Ausdehnung des bischöflichen Hofes oder der Burg nicht bekannt.
Bei den Bauarbeiten, die durch die Benediktiner 1994 begonnen wurden, fand man mehr Substanz der ersten Bauepochen, als man vorher vermuten durfte.
Nach einem Bericht des Landesamtes für Denkmalpflege Halle, erlaubt die Befundlage die Rekonstruktion von drei romanischen Kirchenbauten.
Nach den Befunden läßt sich eine doppelgeschossige Kapelle vor dem Bau der jetzigen Basilika rekonstruieren. Dabei handelt es sich um den ersten massiven Sakralbau auf der Huysburg. Die Kapelle läßt sich mit den oben erwähnten schriftlichen Überlieferungen der Gesta und des Annalista Saxo in Verbindung bringen.
Zusammenfassend läßt sich sagen, daß alle Untersuchungen zu dem Ergebnis kamen, daß auf der Huysburg ein Kirchbau festzustellen ist, der als Bischöfliche Eigenkirche aus der Mitte des 11. Jh. zu erklären ist. Also die Kapelle Burchards I.
Auf einen weiteren Aspekt in Zusammenhang mit Burchard I. möchte ich eingehen, nämlich Burchard I. ein Heiliger. Über den Sinn der Heiligenverehrung und die Blüten, die sie trieb, bedenkt man nur den Umgang mit Reliquien, ist genug an anderer Stelle gesprochen und geschrieben worden, so daß ich mich nur auf Burchard beschränke.
Es fällt auf, daß Bischof Burchard in den Halberstädter Quellen sehr gelobt wird, so daß Böttcher in seiner Neuen Halberstädter Chronik 1913 zu dem Urteil kam: „Wenn nur die Hälfte davon stimme, er ein wahrer Engel gewesen sein muß.“ In den Hersfelder Annalen des Lampert allerdings wird sehr geschmäht:
„Dieser ( Abt Meginhar) hatte, wie schon erwähnt, einen langwierigen Streit mit Burchard, dem Bischof von Halberstadt, wegen der Zehnten in Sachsen, welche jener dem Herveldischen Kloster entriß und unter dem Vorwand seines bischöflichen Rechts sich selbst zueignete. Da nun gegen diesen seinen Frevel weder Reichs- noch Kirchengesetze etwas vermochten, und der Abt, so oft er seine Klage vor Gericht gebracht, nur tauben Ohren gepredigt hatte, so ließ dieser ihm zuletzt kurz vor seinem Ende durch den Pfalzgrafen Friderich melden, daß er zwar, da er ihm an Kräften nicht gewachsen, seine Sache verliere, daß es aber Gott an Kräften zum Schutze des Rechts nicht fehlen werde; daher sollten sie beide bereit sein, innerhalb weniger Tage ihre Sache vor dem Richterstuhle Gottes, des gerechtesten Richters, vorzubringen; dort würde siegen, nicht wer mächtiger, sondern wessen Sache gerechter sei. Und der Erfolg bestätigte seine Worte. Denn nur wenige Tage waren seit dem Entschlafen des Abtes verstrichen, und siehe, der Bischof, der wegen der erwähnten Angelegenheit eine Synode anberaumt und sich schon das hatte bringen lassen, um dorthin zu eilen, stürzte, von der göttlichen Züchtigung getroffen, plötzlich zu Boden, wurde in sein Schlafgemach zurückgebracht, versammelte schnell seine Priester zu sich und beschwor sie bei Gott, daß sie dem Kloster Herveld seine Zehnten wiedererstatten und allen Streit über diese Sache für immer abbrechen möchten; sie sollten wissen, daß für alle, welche das Nämliche versuchten, die Sache eben so unglücklich ausfallen würde, wie sie für ihn ausgefallen sei, welcher für diese ungerechte Forderung jetzt Gott selbst als einen so strengen Rächer kennen lerne. Und als die Bischöfe von Magadaburg und Hildinesheim angelangt waren, um ihn zu besuchen, gestand er mit großem Wehklagen, daß er schon empfinde, wie er nach der Vorhersagung jenes trefflichen Abtes vor den Richterstuhl Gottes gezogen und Rechenschaft von ihm gefordert werde, weil er Hand an fremdes Eigenthum gelegt; und er bat sie flehentlich, daß sie Boten nach Herveld senden und inständig um Verzeihung für das Begangene bitten lassen möchten. Und nicht lange hernach zerplatzten ihm seine Eingeweide und er starb eines jämmerlichen Todes. Auch sein Erzpriester Uoto, von welchem angereizt er vornehmlich in diese Wildheit entbrannt, und welcher der heftigste Förderer und Betreiber dieses ungerechten Anspruchs gewesen war, starb in dem nämlichen Jahre eines plötzlichen Todes ohne Beichte und ohne heiliges Abendmahl, wie die gemeine Rede ging, von dem Teufel erwürgt. An die Stelle des Abts Meginher trat am 8. November Ruothard, ein Mönch aus der Corbeiischen Zucht, welcher einst in dem Kloster Corbei zum Abt eingesetzt war, aber später gewisser Verbrechen, wie man glaubt, mit Unrecht beschuldigt, die Abtei verloren, und etliche Jahre in verschiedenen Klöstern ohne Amt zugebracht hatte. Auf den Bischof Burchard folgte Bucco, Propst von Goslar, welcher, erschreckt durch den noch frischen Untergang seines Vorgängers, sich der Anfeindungen des Herveldischen Klosters enthielt. Er drohte jedoch sehr häufig, Großes thun zu wollen, kam aber nicht über die Worte hinaus.“
Ob Lambert von Hersfeld uns ein zuverlässiger Gewährsmann ist, darüber hat sich die Forschung gestritten. Sicher kann man Leopold von Ranke folgen, der 1854 in seinen Abhandlungen über fränkische Reichsannalen Lambert als nicht ganz unparteiisch beurteilt, als einen, der auf die Form der Darstellung mehr Wert gelegt hat, als auf genaue kritische Forschung. Da sich in keiner anderen Quelle ein ähnlicher Hinweis finden läßt, kann man davon ausgehen, daß Lambert in seinem Bericht über das Verhältnis zu Bischof Burchard sehr stark Partei für sein Kloster ergriffen hat.
Im Zuge der Christianisierung in der Zeit der Karolinger wurden neben Bistümern auch Klöster und Stifte gegründet. Von diesen Gründungen wurden die kriegerischen Unternehmen flankiert. Im 10. Jh stieg die Zahl der Stiftungen mit der Zahl der königlichen Besuche. In der Ottonenzeit wurden in ganz Sachsen 82 Klöster oder Stifte gegründet darunter 6 Domkapitel und 36 Frauengemeinschaften.(28)
Bei den Gründungen spielen die Reliquientranslationen aus dem Westen eine wichtige Rolle. Sie zeugen von der Annahme des Glaubens durch den Adel, sind ein Kulturtransfer und leiteten die frühe Zentrenbildung ein. Halberstadt erhielt vor 859 Reliquien aus Saint Denis. Insgesamt fanden bis zum Ende des 9.Jh. 32 Translationen statt, die einen Raum zwischen Essen/Werden im Westen, Halberstadt im Osten, Hamburg im Norden und Erfurt im Süden betreffen.(29)
Die drei Halberstädter Bischöfe, die aus der Familie der Liudgeriden stammen und als Heilige oder Selige verehrt wurden, Hildegrim I., Thiatgrim, Hildegrim II., fanden ihr Grab im Eigenkloster der Familie in Essen/Werden. In Burchard, der als 4. der Halberstädter Bischöfe als Heiliger verehrt wird, hatte die Halberstädter Kirche nun ein Grab sozusagen eines eigenen Heiligen.
Folgende chronikalischen Überlieferungen zum Tode Bischof Burchards sind auf uns gekommen: Für den 18. Oktober 1059 überliefern die Gesta folgendes: „ Der verehrungswürdige Herr Burchardus machte als Bischof seiner Kirche immer Fortschritte, so viel er konnte, und wachte über die ihm anvertraute Herde mit ganzer Kraft durch das Wort und Beispiel eines heiligen Lebens. Deshalb also wurde er im 23. Jahr seiner Weihe, im dritten Jahr aber der Regierung Heinrichs IV., am 18. Oktober, aus der vergänglichen in die unvergängliche Welt geholt und entschlief selig im Herrn, beweinenswert nicht nur für die, die unter seiner Herrschaft lebten, sondern auch für das ganze Vaterland. Sein Leib aber wurde in der Kirche in Halberstadt nach Westen hin mit gebührender Ehre beigesetzt.“(30)
Im Chronicon Halberstadiense des Johannes Winnigstedt heißt es : „ Und auf daß er (Burchard) sich eine herliche memoriam machte so gab er zu allen Kirchen in seinem Stifte den Pfaar – Herrn die Zehnten…. auch daß sie am S. Lucas Tage jährlich zu seinen memoriam… sollten zusammenkommen... hat er vermacht einem jeden Priester zwey Pfennige und eine herrliche Mahlzeit… das Grab war im Thum gegen Westen, wie aber der Thum abbrannte, nahm sein Nachkömmling Bischof Buco seinen Leib mit aller Reference aus dem Grabe und legte ihn mit dem Sarge in die Kirche, die jetzt nach seinem Nahmen genannt wird, und legte einen Altar über seinen Leichnam, welche Kirche hernach die Tempelherren einnahmen A.1128 (so) und baueten sie größer.(31)
Seine Grabstelle im Westen des Domes, an hervorragender Stelle (man denke an das Petrusgrab oder an das des Bonifatius) scheint sich der Bischof selbst ausgesucht zu haben. In diesem Zusammenhang ist seine Memorien – Stiftung interessant, wobei die Gabe des Zehnten wie wir oben hörten nicht aus seinem privaten Vermögen stammt und somit auch nicht als eine Seelgerätstiftung angesehen werden kann. Die Grabstelle im Dom und die Stiftung zu seinem Gedenken lassen erkennen wie besorgt der Bischof um das Gedenken der nachfolgenden Generationen war.
Die Inschrift seiner erhaltenen Grabplatte von 1711 sagt aus, daß er schon ein Jahr nach seinem Tode, nachdem der Dom niedergebrannt war, 1060 auf den Platz verlegt wurde, der seinen Namen trägt. Als die Zisterzienserinnen 1208 ihr Kloster mit den Templern tauschten, fanden sie vor der Porta s. Burchardi (seit 1208 so genannt) eine geistliche Stiftung, eine Kirche mit dem Grab des hl. Burchard und Gebäude vor. Fortan verehrten sie Burchard neben Jacobus als ihren Patron.
Man kann nicht davon ausgehen, daß der Brand des Domes das Grab Burchards so beschädigte, daß eine Verlegung erforderlich gewesen wäre. Vielmehr nutzte Burchard II. den Ruf der Heiligkeit seines Vorgängers zum Ausbau der Sakrallandschaft in der näheren Umgebung seiner Kathedrale, wofür sich die Gedächtnisstiftung Burchards I. die kleine Kapelle auf freiem Felde vor der Stadt und nicht etwa die Kapellenstiftung Burchards I. auf der Huysburg , anbot.(32)
Eine Verehrung eines Heiligen setzt dann ein, wenn am Grab Wunder geschahen. Diese Wunder setzten ein Verfahren in Gange, nämlich die „Erhebung zur Ehre der Altäre“, die man in ihrer Wirkung als Heiligsprechung ansehen muß.
Von Wundern am Grab Bischof Burchards berichtet die Bischofschronik: „Er habe durch Göttliche Erleuchtung seinen Sterbenstag vorher gewußt-deswegen er sich dazu mit solchen Wercken bereitet / und als er an selbigen Tage plötzlich weggerückt/ und in die Sammlung aller Heiligen gesetzet worden/ so habe Gott oft die Würdigung seines Knechtes bey seinem Grabe mit vielen Zeichen und Wundern bewiesen/ so dass Blinde sehend/ Lahme gehend/ Stumme redend worden wären/ welche Zeichen hernach um des Geizes der Clerisey willen aufgehöret.“(33)
Die Merkmale für eine Heiligsprechung im Sinne der oben erwähnten Erhebung zur Ehre der Altäre sind bei Bischof Burchard gegeben. Es werden Wunder an seinem Grab überliefert, es erfolgte die Elevation (Erhebung) der Gebeine und die Translation (Übertragung) der Gebeine in die Kapelle vor der Stadt durch seinen bischöflichen Nachfolger, der dort über den Gebeinen einen Altar errichtete. Weder ist etwas über die Beschaffenheit der ersten Kapelle bekannt, noch etwas über die Art, wie Burchard verehrt wurde.
Einen nächsten Hinweis erhalten wir in einer Urkunde von 1176. Nachdem sich Bischof Ulrich gegen Bischof Gero durchgesetzt hatte, hat er auch „den Körper des Beatus Burchardus, den jener hinweggenommen hatte, der Erde wieder zurückgegeben.“(34)
In ihrer „ Kurtzen Beschreibung und Nachricht des junckfreuwelichen Closters SS. Jacobi et Burchardi“ der Soror Margareta Salgern(35), sie war Äbtissin des Klosters von 1613 bis 1656 , geht sie auf dieses Ereignis ein: „Der eingedrungene Bischof Gero ist im Werk, den h. Burchard wieder in das hohe Domstift zu bringen wegen seiner Heiligkeit Des aber der Bischof Buchard (Bukko) dazu kommt setzet er das hl. Corpus wieder unter das hohe Altar in unser Kirchen…“ In dem Bischof, der hinzukommt, irrt die Äbtissin, es ist Bischof Ulrich.
In der Tradition der Zisterzienserinnen haben die Tempelherren die Kapelle zu einer Kirche vergrößert. Die Äbtissin schreibt dazu: daß die Tempelherren „dieses Kirchlein größer gebawet Also dass der h. Burchardus nun mitten in der kirchen lieht, dan die Tempelherren haben den Chor daran gebawet, wo itzo daß hohe Altar ist und haben fernerauß das Closter gebawet.“ Als die Zisterzienserinnen das Kloster bezogen war das Grab des heiligen Burchard zur Verehrung in den Bau einbezogen, so daß die Zisterzienserinnen wie schon erwähnt, Burchard als ihren 2. Patron übernahmen. Alle späteren Bezeichnungen bleiben bei Burchardikirche, wenn auch das exakte Patrozinium St. Jacobus und Burchardus ist.
Erwähnen möchte ich noch, daß 1253 für den Besuch der Kirche am Festtag des hl. Burchard ein päpstlicher Ablaß erteilt wird. In der Urkunde(36) wird ausdrücklich hervorgehoben, daß „ sein Körper dort ruht.“ 1975 hat Adolf Siebrecht einen leeren Steinsarg aus sorgfältig bearbeiteten Sandsteinquadern von nur 1,50 m innerer Länge in der Mittelachse der Vierung nachgewiesen. Die relativ geringe innere Länge weist möglicherweise daraufhin, daß in diesen Steinsarg die Reliquien von anderer Stelle übertragen wurden.
Die Kontinuität des Heiligengrabes vom 12. bis zum 17. Jahrhundert hat die Äbtissin Margareta Salge erwähnt: „dass damit der hl. Corpus wieder unter das hohe Altar in unserer Kirchen gesetzt ist, da er jetzo noch ruhet.“ Die seitlichen Inschriften, des erhaltenen Grabdenkmals von 1711 geben Auskunft über die Beendigung dieser Situation.
Auf der rechten Seite: Der hier zur Ehre des hl. Burchard einst errichtete Altar ist der Wichtigkeit der Sache wegen auf diese linke Seite versetzt worden.
Auf der linken Seite: Seine bisher verbundenen Gebeine wurden 1710 im Beisein eines Notars und von Zeugen eingesehen und ehrenvoller gefaßt, unter diesem Epitaph werden sie zur Verehrung der Nachkommen(Nachwelt) aufbewahrt.
Der Altar wurde also versetzt, aus noch nicht geklärtem Grund, die Gebeine wurden neu gefaßt und unter dem neu geschaffenen Epitaph verwahrt.
Die Verehrung des hl. Burchard ist bis zum heutigen Tag lebendig geblieben. Als da Burchardikloster 1810 aufgehoben wurde, übertrug man die Gebeine und das Epitaph in die Andreaskirche, ein deutliches Zeichen für die Verehrung Burchards durch die damaligen Gemeinden. Nach dem Wiederaufbau der im Krieg zerstörten Andreaskirche wurden die Gebeine des hl. Burchard unter dem Zelebrationsaltar neu beigesetzt.
Ein aus hohem Hause stammender Mann, der deutsche Kanzler Kaiser Konrad II., wurde in einer politisch wirren Zeit Bischof in Halberstadt. Für die Mission und die Sicherung der Reichsgrenzen ein wichtiges Bistum. Burchard ließ sich nicht in das Ringen um politische Macht einbinden, er war zuerst Bischof seiner Kirche. Er führte Reformen durch oder stellte die Weichen dazu, von denen er sich das Beste für die Zukunft seiner Kirche versprach. Dies tat er zudem mit einer tiefen und vorbildhaften persönlichen Frömmigkeit, die nicht von vorneherein von einem Kirchenfürsten der damaligen Zeit zu erwarten war.
Wenn er nur die Hälfte aller Vorzüge besessen hat, die Halberstädter Bischofschronik an ihm zu rühmen weiß, so muß er ein wahrer Engel gewesen sein, meinte Prof. Böttcher. Daß er ein bewährter Reichsbischof und Hirte seiner Kirche war, bezeugt seine Verehrung als Heiliger bis zum heutigen Tag.
Br. Valentin Arnrich OFM
[2] Thietmari Merseburgensis episcopi chronicon, MGH Scriptores rerum Germanicarum 36, Hannoverae 1889
[3] Herbet Stoyan, WW-Person, Lexikon des Mittelalters, Bd. IV, S. 2078
[4] Gesta episcoporum Halberstadensium, ed. Von Ludwig Weiland, in MGH SS XXIII
[5] 1871-1875 Mitarbeiter der Monumenta
[6] Grieme Uwe, Zur Aussagekraft von Bistumschroniken und Bischofskatalogen des Bistums Halberstadt im Hoch- und Spätmittelalter, Concilium medii aevi 3, 2000, S. 185-203, http:/www.cma.d-r.de/3-00/grieme.pdf
Schlochtermeyer, Dirk, Bistumschroniken des Hochmittelalters, Paderborn 1998, S. 82
Jäschke, Kurt, Die älteste Halberstädter Bischofschronik, Untersuchungen zu mitteldeutschen Geschichtesquellen des hohen Mittelalters 1, Köln 1979, S. 179, 195-200
[7] Gesta ep. MG SS 23,S. 94
[8] ebda. 94f
[9] Fleckenstein Josef, Die Hofkapelle der deutschen Könige,MGH Schriften, 16 ½, 2, S. 197, Stuttgart 1958
[10] MGH, Diplomata IV, Die Urkunden Konrads II., Breßlau, 1909, S. 171
[11] Gesta ep. Hal.,MG SS 23, S.95, Annales Hildesheimenses ad. 1036, MG SS VIII, ed. Georg Waitz, Hannover 1878
[12] Fleckenstein, 2, S. 171, Letzte Rekognition:1036 Oktober 26,Deutsche Königurkunden II 234
[13] UBH Nr. 17, S.7
[14] Gesta ep.Hal., 94
[15] Breßlau, Jahrbücher, Konrad II., II. S. 131
[16] Dazu: Fritsch Johannes, Die Bestzung des Halberstädter Bistums in den ersten Jahrhunderten seines Bestehens, Diss., Halle 1913
[17] Gesta ep. MG SS 23, 94ff
[18] UBH
[19] Black-Veldtrupp Mechthild, Kaiserin Agnes (1043-1077), Quellenkritische Studien, in Münstersche Hist. Forschungen Bd.2, 1995, S. 129 ff
[20] Dazu: Fenske Lutz, Adelsopposition und Kirchliche Reformbewegung im östlichen Sachsen, 1977, S. 19ff
[21] Die Urkunden der deutschen Kaiser und Könige, DDH III, Die Urkunden Heinrich III., 279 ff, Bresslau/Kehr, 1957
[22] Gosecker Chronik, Buch I, Kap. 35,15 f
[23] Fleckenstein, Hofkapelle 2,194f, für Adalbert ebd. S. 256
[24] Römer, Christof….. Symposium Band, erscheint noch
[25] Heinemann, W., Das Bistum Hildesheim im Kräftespiel der Reichs-und Territorialpolitik, S. 40
[26] DDH III, 381f
[27] Gesta episcop. S. 97, DHIV 32 vom 7. Februar 1058
[28] Ehlers,Caspar, Könige, Klöster und der Raum, in: Westfälische Zeitschrift, 153. Bd./2003, S. 189-216
[29] Schiffer,Rudolf, Reliquientranslationen nach Sachsen in: 799, Kunst und Kultur der Karolingerzeit, Karl der Große und Papst Leo III. in Paderborn, hg. Von Christof Stiegemann/Matthias Wemhoff, 3 Bde., Mainz 1999, Bd. 1, S. 484-497
[30] Gesta Episcop. MGH SS 23, S.95
[31] Johannes Winnigstadii, Chronicon Halberstadiense, in :Sammlung rarer Chroniken zur Erläuterung der Teutschen Geschichte hrsg. Von A. Abels, Braunschweig 1741, S. 279
[32] Dazu: Findeisen, Peter, Die Burchardikirche in Halberstadt als Memorialgebäude für Bischof Burchard I. Ms.
[33] Gesta epic. MGH 23, S.95
[34] G. Schnidt, UB Halberstadt 1, Nr. 278, S. 240
[35] S.14 LHA Magdeburg, unter III F Halberstadt
[36] G. Schmidt, UB Halberstadt 1, Nr. 88, S. 81/82
- Zuletzt aktualisiert: 15. März 2009